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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Urne Öffnungszeiten

Geöffnet am Abstimmungssonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr.

Urnenstandort

Das Wahlbüro befindet sich im Gemeindehaus Hornussen, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Couvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortcouvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Sie können das Couvert auch während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
  • das Couvert verspätet eingegangen ist