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Drohnenbewilligung

Aufhebung der Bewilligungspflicht für Drohnenflüge gemäss Polizeireglement

Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die europäischen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen übernommen. Mit der Einführung dieser restriktiven Vorschriften wurde  das Polizeireglement der Polizei Oberes Fricktal angepasst und die gemeinderätliche Bewilligungspflicht von Drohnenflügen im Siedlungsgebiet per 01. Juli 2023 aufgehoben.

Mit der Übernahme der europäischen Vorschriften per 01. Januar 2023 wurde die Bewilligungspflicht überflüssig. Auf Antrag der Polizei Oberes Fricktal haben alle 17 Vertragsgemeinden der Aufhebung der bisherigen Drohnenregelung im Polizeireglement zugestimmt. Somit entfällt die gemeinderätliche Bewilligungspflicht per 01. Juli 2023.

Bezüglich der neu geltenden Bestimmungen was die Registrierungspflicht von Drohnen oder die Schulung mit Prüfung betrifft, wird auf die Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen. Im oberen Fricktal sind zudem die Gebietseinschränkungen (5 km Radius) rund um den zivilen Flugplatz Schupfart zu beachten.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/faq.html