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Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsverfahren Ausländer/innen

Informationen auf Bundesebene

Informationen auf kantonaler Ebene

Einbürgerungsleitfaden Arbeit Aargau

Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen, ebenfalls die Personen dritter Ausländergeneration.

Die Gesuchformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne.

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Vor der Gesucheinreichung muss mit der Gemeindekanzlei ein Termin für den staatsbürgerlichen Test vereinbart werden. Der bestandene Test ist Zulassungsvoraussetzung und muss ab vollendetem 16. Lebensjahr absolviert werden, wobei massgebender Zeitpunkt für die Teilnahme die Gesucheinreichung ist.

Prüfung durch die Gemeinde
Nach Eingang des Gesuchs prüft die Gemeinde die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen:

  • Niederlassungsbewilligung C und Aufenthaltsdauer von 10 Jahren in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton Aargau und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Böztal vor Einreichung des Gesuchs.
  • Erfolgreiche Integration in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Böztal.
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse im Speziellen.
  • Achtung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung.
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung.


Prüfung durch den Kanton
Der Kanton überprüft das elektronisch übermittelte Gesuch der Gemeinde. Sind alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, beantragt der Kanton beim Bund die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Prüfung durch den Bund
Der Bund übernimmt die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und des Kantons. Er klärt zusätzlich ab, ob die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz durch die gesuchstellende Person gefährdet ist. Ist der Einbürgerungskandidat/die Einbürgerungskandidatin nicht einschlägig registriert, so erteilt der Bund die eidgenössische Bewilligung.

Die Gesuchformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Einbürgerungsverfahren Schweizer/innen

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht von Böztal stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von mindestens 3 Jahren ohne Unterbruch in der Gemeinde Böztal. Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat ausgesprochen.

Die Gesuchformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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