Ein- und Auszugsanzeige Vermieter
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter/innen von Wohnungen bzw. Zimmern und Logisgeber/innen sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Liegenschaft (Haus oder Wohnung) innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen.
Für die Meldungen von Mieterwechseln danken wir Ihnen. Sie erleichtern uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.