Was ist bei der brieflichen Stimmabgabe zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Abstimmungs- und Wahltag zu erfolgen.
Mögliche Gründe für die Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe
Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
Sie vergessen, den Stimmrechtsauseis zu unterschreiben.
Sie legen die Stimm- bzw. Wahlzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.