Heimatausweis
Wer sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde aufhält, hat dort einen Heimatausweis zu hinterlegen.
Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerdienst der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Sie können den Heimatausweis entweder am Schalter oder online beziehen.
Preis: 20.00 Fr.
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Nutzungsbedingungen (pdf, 33.7 kB).