Adress- und Personenausfkünfte
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt!
Die Gebühr von Fr. 20.00 ist gestützt auf § 27 Abs. 1 lit. e der Register- und Meldeverordnung Kanton Aargau erhoben.
FAQ
Ich möchte von einer Person die aktuelle Adresse erfahren. Wie gehe ich vor?
Stellen Sie ein schriftliches Gesuch (per Post oder Mail) mit einem Interessennachweis bei den Einwohnerdiensten. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt!
Siehe auch unter Adressauskunft.
Preis: 20.00 Fr.
FAQ
Ich möchte von einer in Effingen wohnhaften Person die aktuelle Adresse erfahren. Wie gehe ich vor?
Stellen Sie ein schriftliches Gesuch (per Post oder E-Mail) mit einem Interessennachweis bei den Einwohnerdiensten. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Interesse des Datenschlutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt.