HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.ag.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
Urnenöffnungszeiten
Abstimmungssonntag: 09.00 - 09.30 Uhr
Urnenstandort
Urne im Gemeindehaus, Gemeindehausweg 26, 5078 Effingen
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer (Einwohnerdienste) persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Amtliches Stimmzettelkuvert" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält;
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.