Am Sonntag, 07. März 2021 stehen die nächsten nationalen Abstimmungen und Gesamterneuerungswahlen bevor. Leider mussten die Wahlbüros der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass immer mal wieder Stimmkuverts oder Stimmzettel als ungültig qualifiziert werden müssen. Dies infolge fehlender Unterschrift auf dem Stimmrechtskuvert oder aufgrund der Tatsache, dass die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen Stimmzettelkuvert eingereicht werden.
Aus diesem Grund möchten wir Sie an der Stelle an die Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe erinnern:
Wer brieflich abstimmen will:
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf in einem vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung (offizielle Briefkasten der Gemeindehäuser Bözen und Hornussen sowie des ehemaligen Gemeindehauses in Elfingen) erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
Die briefliche Stimmabgabe ist demnach ungültig, wenn:
Ihr Regionales Steueramt Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen
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